§ 1 Allgemeines 1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Scavema ApS (nachfolgend: Scavema) und natürlichen oder juristischen Personen (nachfolgend „Besteller“), die mit uns in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit in Geschäftsbeziehung treten. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Folgeaufträge, auch wenn im Einzelfall nicht nochmals ausdrücklich auf diese Bezug genommen wird. 2. Grundlage der vertraglichen Beziehungen zwischen Scavema und dem Besteller, sind ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn deren Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn ein Auftrag durch Scavema in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers vorbehaltlos ausgeführt wird. § 2 Angebote und Vertragsschluss 1. Die Angebote von Scavema sind freibleibend und unverbindlich, sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, d. h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Besteller zu verstehen. 2. Wenn Besteller eine Bestellung bei Scavema aufgeben, schickt Scavema dem Besteller eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebotes des Bestellers dar, sondern dient nur der Information, dass die Bestellung bei Scavema eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn Scavema das bestellte Produkt an den Besteller versendet und den Versand mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigt. Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande. 3. Vertragsänderungen, Ergänzungen, Nebenabreden und individuelle Vereinbarungen bedürfen, sofern in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, der schriftlichen Bestätigung. § 2a Rückgaberecht des Bestellers 1. Besteller können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Besteller und auch nicht vor Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten durch Scavema. 2. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware. Der Rücksendung muss die Auftrags- und/ oder Rechnungsnummer beigefügt sein. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf Kosten und Gefahr von Scavema. 3. Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Besteller etwa in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Besteller die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem sie die Ware nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Besteller mit der Absendung der Ware, für Scavema mit dem Empfang. Ende der Rückgabebelehrung § 3 Preise und Zahlungsbedingungen 1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den von Scavema angegebenen Preisen um Netto-Preise zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Sämtliche Preise werden laufend dem Markt angepasst. Transport- und Verpackungskosten werden gesondert berechnet und sind jeweils im Angebot angegeben. 2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto (ohne Abzug), insbesondere ohne Abzug von Skonto zur Zahlung fällig. 3. Die Zahlung des Kaufpreises hat für Scavema kosten- und gebührenfrei ausschließlich durch Überweisung auf eines unserer in der Rechnung benannten Konten zu erfolgen. 4. Die im Onlineshop angebotenen Waren können nur unter Zahlung von Vorkasse erworben werden. Die Produkte können per Kreditkarte oder über PayPal bezahlt werden. 5. Im Falle des Zahlungsverzuges ist Scavema berechtigt, für das Jahr Verzugszinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (bei gewerblich handelnden Bestellern: 8 %-Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz) zu fordern. Falls Scavema in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist Scavema berechtigt, auch diesen geltend zu machen. Unberührt bleibt das Recht des Bestellers nachzuweisen, dass Scavema als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten. 6. Für den Fall, dass bei dem Besteller kein ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb mehr gegeben ist, insbesondere Pfändungen bei diesem erfolgen, ein Scheck- oder Wechselprotest stattfindet, Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit eintritt, gegen den Besteller ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren beantragt oder mangels Masse abgewiesen, das Geschäfts des Bestellers liquidiert wird oder andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen, ist Scavema berechtigt, alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Zudem ist Scavema berechtigt vor Lieferung die vollständige oder teilweise Bezahlung des Kaufpreises bzw. die Bereitstellung von Sicherheiten durch den Besteller zu verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. 7. Bestehen offene Forderungen aus Lieferungen, insbesondere aus Lieferungen, für die kein Eigentumsvorbehalt besteht oder dieser bereits erloschen sein sollte, ist Scavema berechtigt, eingehende Zahlungen zunächst auf diese Forderungen, Zinsen und Kosten der Rechtsverfolgung anzurechnen und erst nach deren vollständiger Abdeckung auf sonstige offen stehende Forderung. 8. Der Besteller ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder voll anerkannt worden sind. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts setzt zudem voraus, dass der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. § 4 Lieferfristen und Lieferung 1. Von Scavema bestätigte Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. 2. Die Lieferverpflichtung von Scavema steht unter dem Vorbehalt, rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Eigenbelieferung. Dies gilt nicht, wenn die Nichtbelieferung oder Verzögerung der Belieferung von Scavema verschuldet ist. Für Bestellungen, die durch den beauftragten Lieferanten nicht zugestellt werden können oder welche auf der Post oder der Paketausgabestelle des beauftragten Lieferanten vom Besteller trotz Benachrichtigung durch den beauftragten Lieferanten nicht abgeholt werden, erhebt Scavema eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,00. Zusätzlich werden dem Besteller alle anfallenden Portokosten (Hin- und Rückversand) berechnet. 3. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist Scavema berechtigt, die Lieferung in einer oder mehreren Teillieferungen zu erbringen. 4. Der Eintritt von Lieferhemmnissen auf Grund höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen, die nicht auf Verschulden von Scavema zurückzuführen sind, berechtigt Scavema, die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Behinderung sowie eine angemessene Anlaufzeit zu verlängern. Als Lieferhemmnisse in diesem Sinne gelten insbesondere Verzögerungen im Rahmen von Arbeitskämpfen wie z. B. Streik und Aussperrung, behördliche Anordnungen, nachträglicher Wegfall oder Einschränkung von Ausfuhr- oder Einfuhrmöglichkeiten, z. B. auf Grund von Embargos, Naturgewalten, Krieg, Aufruhr, Brandstiftung oder ähnlichen Ereignissen. Das gilt auch, wenn die Umstände bei den Vorlieferanten von Scavema auftreten. Unberührt bleibt das Recht beider Parteien den Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn die Durchführung des Vertrages mit Rücksicht auf die eingetretene Verzögerung für eine der Parteien unzumutbar geworden ist. Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche des Bestellers in Folge der Lieferhemmnisse oder des Rücktritts sind ausgeschlossen. 5. Im Falle der Nichteinhaltung eines vereinbarten Liefertermins, ohne das einer der in Abs. 4 genannten Gründe vorliegt, hat der Besteller Scavema schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Lieferung von mindestens zwei Wochen einzuräumen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist der Besteller dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, nicht jedoch zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Verzug, es sei denn, dass Scavema Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. 6. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Scavema berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. 7. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des Abs. 6 geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der bestellten Ware in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. § 5 Beschaffenheit der Ware Sämtliche Angaben zur Ware von Scavema sind als bloße Beschaffenheitsangaben zu verstehen, es sei denn, besondere Eigenschaften bzw. die Eignung der Ware zu bestimmten Zwecken wurde ausdrücklich und schriftlich im Rahmen einer Garantie zugesichert. Insbesondere sind Änderungen in Design und Technik, welche die Funktionalität einer Ware verbessern, sowie Irrtum bei Beschreibung, Abbildung und Preisangabe vorbehalten. Alle technischen Informationen zu den einzelnen Waren beruhen auf den Angaben der Hersteller und sind in diesem Rahmen verbindlich. § 6 Mängelhaftung und Mängelrüge 1. Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Abtretung dieser Ansprüche des Bestellers ist ausgeschlossen. 2. Soweit ein von Scavema zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, ist Scavema nach seiner Wahl zur Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder durch Ersatzlieferung berechtigt. Die zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten werden von Scavema getragen, soweit diese nicht darauf beruhen, dass die gelieferte Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht worden ist. Ist die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung erfolgt, ist der Besteller dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an Scavema auf Kosten von Scavema zurückzusenden. Scavema behält sich vor, unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen Schadensersatz geltend zu machen. 3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist diese nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich oder aus sonstigen Gründen nicht zumutbar, wird diese von Scavema verweigert oder über eine Scavema gesetzte, angemessene Frist hinaus aus Gründen verzögert, die Scavema zu vertreten hat, ist der Besteller - ungeachtet etwaiger Schadensersatzansprüche - dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Mängel an Teillieferungen berechtigen den Besteller jedoch nur dann von dem Gesamtvertrag zurückzutreten, wenn die übrigen Teillieferungen für ihn nachweislich nicht von Interesse sind. 4. Bei nur unerheblichen Abweichungen der von Scavema gelieferten Ware von einer vertraglich vereinbarten Beschaffenheit bzw. bei einer nur unerheblichen Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit der von Scavema gelieferten Ware für eine nach dem Vertrag ggf. vorausgesetzte Verwendung sind Mängelansprüche ausgeschlossen. 5. Die nicht auf Schadensersatz gerichteten Mängelansprüche verjähren in vierundzwanzig Monaten, gerechnet ab Lieferung. Ausgenommen hiervon ist eine Haftung wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie bei einer Verletzung übernommener Garantien. 6. Für Mängelansprüche, die auf Schadensersatz gerichtet sind, gelten im Übrigen die nachfolgend in § 7 getroffenen Regelungen. § 7 Begrenzung von Schadensersatzansprüchen 1. Für Schadensersatzansprüche haftet Scavema nach den gesetzlichen Bestimmungen 1.1 für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von Scavema, beruhen; 1.2 für Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit von uns oder unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; 1.3 bei Übernahme einer Garantie. 2. Die Haftung von Scavema auf Schadensersatz ist dem Umfang und der Höhe nach beschränkt auf Ersatz des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens. 3. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche, insbesondere auch für die Haftung wegen unerlaubter Handlung und Verschulden bei Vertragsverhandlungen. Dies gilt auch soweit Scavema für Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einzustehen hat. Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit oder wegen Unvermögens bleiben unberührt. 4. Unberührt bleibt eine eventuelle Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftung von Scavema ist in diesem Fall jedoch ebenfalls in Umfang und der Höhe nach beschränkt auf Ersatz des vertragstypisch vorsehbaren Schadens. 5. Im Falle der Haftung von Scavema für Schadensersatzansprüche, ist die Haftung für Schäden, für die branchenüblich eine Versicherungspflicht seitens des Bestellers besteht und soweit Versicherungsschutz besteht, im Umfang und der Höhe nach auf den Ausgleich einer etwaigen Selbstbeteiligung des Bestellers beschränkt. 6. Unberührt von den vorstehenden Bestimmungen bleibt eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, unabhängig von der Schwere des Verschuldens. § 8 Haftungsausschluss Weitergehende Rechte als die vorstehend in §§ 6 und 7 Genannten stehen dem Besteller nicht zu. Sämtliche weitergehenden Ansprüche des Bestellers werden - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. § 9 Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie alle anderen Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von Scavema. § 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht 1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist, ist Erfüllungsort der Firmensitz von Scavema in DK - 4750 Lundby. 2. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, einschließlich Urkunden-, Wechsel- und Scheckverfahren ist Lundby, Dänemark, als Gerichtsstand vereinbart. Dies gilt auch, soweit der Besteller seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat (Art. 23 EuGVVO). 3. Für die gesamte Rechtsbeziehung mit dem Besteller gilt ausschließlich dänisches Recht. Die Anwendbarkeit internationalen Kaufrechts ist ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für das Wiener Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG). § 11 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam geworden sind oder werden, richtet sich der Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften. § 12 Datenschutz Der Besteller wird gemäß § 33 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) darauf hingewiesen, dass seine Daten von Scavema gespeichert werden. Die Verarbeitung der Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes ausschließlich zum Zweck dieser Geschäftsbeziehung. Die anlässlich der Abwicklung der Bestellung anfallenden Bestellerdaten werden lediglich für interne Marktforschungszwecke genutzt. Eine Weitergabe an dritte Partnerunternehmen erfolgt nur, soweit zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung (Abwicklung der Bestellung) unbedingt erforderlich. Der Besteller erklärt sich mit dieser Nutzung seiner Daten einverstanden. Im Übrigen hat er auf Anfrage jederzeit das Recht, die über ihn gespeicherten Daten einzusehen und die Nutzung für interne Marktforschungszwecke zu verbieten. |